Ja, in der Regel kann der Vermieter Sie als Mieterin oder Mieter beauftragen, den Winterdienst auf dem Grundstück durchzuführen. Dies kann auch in Ihrem Mietvertrag festgelegt werden.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter für den Winterdienst verantwortlich sind.
müssen Sie sicherstellen, dass der Gehweg und die Zufahrt zu Ihrem Mietobjekt frei von .
Schnee und Eis sind und nicht zu einer Gefahr für Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Vermieter letztendlich für die Sicherheit auf dem.
Grundstück verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann, wenn es aufgrund von unzureichendem Winterdienst zu Unfällen oder Verletzungen kommt. Aus diesem Grund sollten Sie als Mieterin oder Mieter sicherstellen, dass Sie den Winterdienst ordnungsgemäß und regelmässig durchführen und sich an alle lokalen Vorschriften und Bestimmungen halten.
Es kann auch vorkommen, dass der Vermieter eine professionelle Winterdienstfirma beauftragt, um den Winterdienst auf dem Grundstück durchzuführen. In diesem Fall müssen Sie als Mieterin oder Mieter möglicherweise zusätzliche Gebühren für den Winterdienst zahlen, die in der Regel im Mietvertrag festgelegt sind.