Der Mieter ist nicht generell verpflichtet, die Fenster zu putzen. Die Reinigungspflichten sind im Mietvertrag und in den örtlichen Vorschriften geregelt. In der Regel ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Fenster in einem angemessenen und sicheren Zustand zu halten. Das bedeutet, dass der Vermieter die Fenster reinigen muss, wenn sie verschmutzt sind oder wenn sie repariert werden müssen.
In einigen Mietverträgen können jedoch spezielle Vereinbarungen getroffen werden, die den Mieter dazu verpflichten, die Fenster zu reinigen. In diesem Fall muss der Mieter sicherstellen, dass er die Fenster regelmässig und fachgerecht reinigt, um Schäden zu vermeiden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Mieter nicht für Schäden verantwortlich ist, die durch unsachgemässe Reinigung verursacht wurden. Wenn der Mieter beispielsweise Reinigungsmittel verwendet, die die Fenster beschädigen, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er sich an die Anweisungen des Vermieters gehalten hat.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Mieter normalerweise nicht verpflichtet ist, die Fenster zu putzen
es sei denn, es wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
In jedem Fall ist es wichtig, dass der Vermieter und der Mieter ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen, um Konflikte zu vermeiden.