Mein Mann und ich haben die Kinder meiner Schwester jahrelang aufgezogen. Sie selbst arbeitete in den USA und konnte die Kinder nur selten sehen. Nun ist sie in die Schweiz zurückgekehrt und die Kinder leben wieder bei ihr. Ohne ersichtlichen Grund dürfen wir jetzt die Kinder aber nicht mehr sehen. Können wir dagegen vorgehen?
Die Eltern können grundsätzlich selbst bestimmen, wer mit ihren Kindern Kontakt hat. Sie dürfen also auch nahen Verwandten den Umgang mit ihren Kindern verweigern. Beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände können aber ausnahmsweise auch Drittpersonen ein Besuchsrecht durchsetzen. Wenn also das Wohl des Kindes gefördert wird, wenn es den Kontakt zu Ihnen nicht verliert, ist es möglich, dass das Gericht Ihnen ein Besuchsrecht einräumen würde. Denn Sie konnten eine enge Beziehung zu den Kindern aufbauen.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes bemüht sich die Firma Bircher Coaching darum, Situationen ohne rechtliche Schritte einvernehmlich lösen zu können. Gemäss dem Kundenversprechen setzt sich Nadja Bircher stets mit fundiertem Fachwissen, gesundem Menschenverstand, viel Empathie und einer Prise Humor für ihre Klienten ein. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht Bircher Coaching ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.