Mein Nachbar hat eine Videokamera installiert. Diese ist auch auf Teile meines Grundstücks gerichtet. Muss ich das tolerieren oder kann ich dagegen vorgehen?
Laut Gesetz darf die Videoüberwachung durch Private ausschliesslich dem Schutz des Eigentums, der Bewohner oder Besucher des überwachten Hauses dienen. Wenn Ihr Nachbar seine Kamera auf Ihr Grundstück richtet, greift er übermässig in Ihre Privatsphäre ein. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Sie können daher wegen Persönlichkeitsverletzung klagen und verlangen, dass die Kamera entfernt wird.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Firma VertragsZentrum ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Verträge und AGB für Schweizer KMU. Gemäss dem Kundenversprechen setzt sich die Firma stets 100% in den Dienst ihrer Kunden und ist bestrebt, deren Fälle so effizient und preiswert wie möglich, aber dennoch mit der nötigen Exaktheit, zu lösen. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht VertragsZentrum ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.