Unser Sohn studiert und wohnt derzeit noch bei uns. Demnächst zieht er in eine Wohngemeinschaft. Erhalten wir nach seinem Auszug weiterhin Ausbildungszulagen?
Es spielt keine Rolle, ob Ihr Sohn zu Hause wohnt oder nicht. Sie erhalten so lange Ausbildungszulagen, bis Ihr Sohn das Studium abgeschlossen hat – längstens jedoch bis zu seinem 25. Geburtstag. Eine Ausnahme existiert allerdings dennoch: Arbeitet Ihr Sohn während des Studiums und verdient er dabei mehr als 28 680 Franken pro Jahr, verlieren Sie den Anspruch auf Familienzulagen.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Firma Christa Heer GmbH ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Coaching in der beruflichen und persönlichen Entwicklung. Gemäss dem Kundenversprechen hilft die Firma jungen Menschen Sicherheit in der Entscheidungsfindung zu gewinnen. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht Christa Heer GmbH ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.