Haben Eltern Anspruch auf Familienzulagen, wenn die Kinder ausgezogen sind?

Haben Eltern Anspruch auf Familienzulagen, wenn die Kinder ausgezogen sind?

Unser Sohn studiert und wohnt derzeit noch bei uns. Demnächst zieht er in eine Wohngemeinschaft. Erhalten wir nach seinem Auszug weiterhin Ausbildungszulagen? Es spielt keine

Unser Sohn studiert und wohnt derzeit noch bei uns. Demnächst zieht er in eine Wohngemeinschaft. Erhalten wir nach seinem Auszug weiterhin Ausbildungszulagen?

Es spielt keine Rolle, ob Ihr Sohn zu Hause wohnt oder nicht. Sie erhalten so lange Ausbildungszulagen, bis Ihr Sohn das Studium abgeschlossen hat – längstens jedoch bis zu seinem 25. Geburtstag. Eine Ausnahme existiert allerdings dennoch: Arbeitet Ihr Sohn während des Studiums und verdient er dabei mehr als 28 680 Franken pro Jahr, verlieren Sie den Anspruch auf Familienzulagen.

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Daniel Wyss - WyssLaw Rechtsanwälte und Notare AG

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Dominik Rothacher - Rothacher Dominik Rechtsanwalt

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