Beim Shoppen entdeckte ich kürzlich eine schöne Lederjacke zu einem günstigen Preis. An der Kasse holte mich dann aber die böse Überraschung ein. Mir wurde gesagt, dass die Jacke falsch angeschrieben sei und zweihundert Franken mehr koste. Gilt in solchen Fällen nicht der angeschriebene Preis?
In solchen Fällen kann ein Verkäufer vor Gericht geltend machen, er habe sich bei der Preisanschrift geirrt. Da es sich allerdings um eine kleine Diskrepanz handelt, hätte der Verkäufer wohl Mühe, ein Gericht davon zu überzeugen, dass es sich um einen wesentlichen Irrtum handelt.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Anwaltskanzlei TRABER RECHTSANWALT ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Rechtsgebieten. Gemäss dem Kundenversprechen legt die Kanzlei viel Wert auf eine transparente Darlegung von Chancen und Risiken. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht TRABER RECHTSANWALT ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.