Ich hatte vor kurzem einen intensiven Streit mit meinem Vater. Dieser hat mir in der Folge mit meiner Enterbung gedroht. Ist es möglich, jemanden aufgrund eines Streits zu enterben?
Die ganz klare Antwort auf diese Frage von unserem Netzwerkpartner Marcus Saxe, Inhaber der Anwaltskanzlei Saxe, lautet: „Nein. Gemäss Art. 477 Ziff. 1 und Ziff. 2 ZGB ist der Erblasser befugt, einem Erben den Pflichtteil zu entziehen, wenn dieser gegen den Erblasser oder gegen eine diesem nahe stehende Person eine schwere Straftat ausgeübt hat oder die ihm obliegenden familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat.“ Wegen einem einfachen Streit ohne jede Körperverletzung seien diese Kriterien nicht erfüllt. Somit ist diese Enterbung klar rechtswidrig und kann angefochten werden.
Marcus Saxe ist Mitglied im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes. Zum Profil von Saxe Marcus