Darf ein Altersheim rückwirkend eine Vorauszahlung einfordern?

Darf ein Altersheim rückwirkend eine Vorauszahlung einfordern?

Meine Eltern wohnen seit 7 Jahren in einem Altersheim. Jetzt fordert das Altersheim, dass meine Eltern rückwirkend die Vorauszahlung leisten, die jeder neu eintretende Bewohner

Meine Eltern wohnen seit 7 Jahren in einem Altersheim. Jetzt fordert das Altersheim, dass meine Eltern rückwirkend die Vorauszahlung leisten, die jeder neu eintretende Bewohner zu entrichten hat. Ist dieses Vorgehen vom Altersheim rechtens?

Grundsätzlich ist es jeder Pflegeeinrichtung gestattet, im Rahmen des Heimvertrages Vorauszahlungen zu verlangen. Eine solche Bestimmung kann auch später ins Vertragsverhältnis aufgenommen werden. Wenn Ihre Eltern mit den neu geltenden Bestimmungen nicht einverstanden sind, müssen sie ihr derzeitiges Vertragsverhältnis auflösen und sind gezwungen, sich eine andere Betreuungsmöglichkeit zu suchen.

Hier gibt es einige Alternativen zu einem klassischen Altersheim. Leandro Lorito ist bei unserem Netzwerk-Partner «forum Hauswirtschaft AG» tätig: «Wir bieten für Personen, die keine medizinischen Behandlungen benötigen, eine Betreuung für zu Hause an.» Eine solche Betreuung bringt finanzielle und weitere Vorteile, da keine Rundum-Betreuung nötig sei und der Alltag weitestgehend selbstständig bewältigt werden kann.

Leandro Lorito ist Mitglied im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes. Zum Profil von forum Hauswirtschaft AG

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