Ich musste meinen Führerausweis temporär abgeben. Mein Sohn hat einen Lernfahrausweis und möchte, dass ich ihn auf seinen Lernfahrten begleite. Darf ich das trotz Ausweisentzug?
Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die einen gültigen Fahrausweis besitzt. Das ist während eines Ausweisentzugs nicht der Fall. Ebenso dürfen Personen, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder den Führerausweis seit weniger als drei Jahren besitzen, keine Lernfahrten begleiten.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes begleitet dich die Fahrschule Andy Rutz auf dem Weg zum Führerschein. Gemäss dem Kundenversprechen bietet die Firma massgeschneiderte Angebote für die Bedürfnisse ihrer Fahrschüler. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht die Fahrschule Andy Rutz ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.