Unsere Tochter ist 14 und möchte neben der Schule arbeiten, um ein wenig Geld dazuzuverdienen. Dazu könnte sie jeweils am Samstagmorgen bei der Zeitungszustellung mithelfen. Ist das erlaubt?
Eigentlich ist eine Beschäftigung von Jugendlichen erst ab 15 Jahren gestattet. Ab 13 können aber bereits leichte Arbeiten ausgeführt werden. Wenn die Arbeitsbelastung am Wochenende also zu keinen Einschränkungen bezüglich Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung führt, ist gegen das Arbeiten nichts einzuwenden. Man muss zusätzlich beachten, dass die maximale Arbeitszeit pro Woche nicht überschritten wird.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Firma Sprungbrett | Beat Gähwiler GmbH ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Berufs- und Laufbahnberatung. Gemäss dem Kundenversprechen steht die Erarbeitung von konkreten Lösungen und deren nachhaltige Umsetzung im Fokus. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht Sprungbrett | Beat Gähwiler GmbH ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.