Wir haben in einem schweizer online shop, eine Fritöse bestellt. Im ersten Gebrauch ( Test), haben wir bemerkt, dass das Gerät von der Handhabung gefährlich ist. Es ist kein Defekt, sondern grundlegene Konstruktion scheint fehlerhaft, Wir haben das Gerät wie original zurückverschickt, jedoch verweigert der Anbieter das Gerät bei sich zu halten und uns den Betrag zurückerstatten. Wir haben mitgeteilt, dass wir das Gerät nicht möchte, jedoch keine Rückmeldung und keine Rückerstattung. Wir haben das Gerät maximal 2 Tage bei uns. Ist das gemäss Konsumentenschutz rechtzufertigen?
ANTWORT: Das Schweizer Recht sieht bei Online-Käufen kein Widerrufsrecht vor, anders als das Recht der EU. Einige Händler räumen von sich aus die Möglichkeit ein, ein Produkt innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben oder umzutauschen. Jedoch besteht wie erwähnt leider kein Rechtsanspruch. Wir würden Ihnen empfehlen, dem Anbieter eine E-Mail zu schreiben, worin Sie diesen auf Ihren schlechten Eindruck dieses Produkts bzw. dessen Gefährlichkeit auch für andere Käufer aufmerksam machen. Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie sich eine Rückerstattung wünschen würden, aber auch bereit seien, einen Gutschein in Höhe des Rechnungsbetrags zu erhalten. Erwähnen Sie, dass Sie sich über ein solches Entgegenkommen des Anbieters sehr freuen würden und dass Sie dieser Freude mit einer hervorragenden Kundenbewertung z.B. auf Google Ausdruck verleihen möchten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!