Ich arbeitete in den Semesterferien 5 Wochen bei einem Grossverteiler, wo ich die Waren für die Lieferungen bereitstellte. Habe ich für diesen Ferienjob Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, gemäss Gesetz (Art. 330a OR) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen. Das Zeugnis kann während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder erst bei Beendigung der Arbeit als Schlusszeugnis ausgestellt werden. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes steht die Firma Covariation Search AG arbeitssuchenden Personen unterstützend zur Seite. Gemäss dem Kundenversprechen sind die Nähe zu ihren Kunden, der vertrauensvolle Umgang mit ihnen sowie die Leidenschaft und das hohe Engagement bei der Arbeit Werte, an denen sich das Unternehmen täglich orientiert. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht die Covariation Search AG ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.