Viele Autofahrer fragen sich, ob bei einer Vollkaskoversicherung auch Glasschäden abgedeckt sind. Die Antwort ist: In der Regel ja. Hier sind einige wichtige Informationen zum Thema.
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch einen Unfall oder Vandalismus verursacht wurden. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung, die nur bestimmte Schäden wie Diebstahl oder Wildunfälle abdeckt, bietet die Vollkaskoversicherung einen umfassenden Schutz.
Sind Glasschäden bei der Vollkaskoversicherung enthalten?
Ja, in der Regel sind Glasschäden bei der Vollkaskoversicherung enthalten. Dazu zählen Schäden an der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben, dem Heckfenster oder dem Glasdach.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt Ausnahmen. Wenn der Glasschaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit verursacht wurde, kann die Versicherung die Leistung ablehnen. Das bedeutet, dass Sie für den Schaden selbst aufkommen müssen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung bei einer Vollkaskoversicherung ist in der Regel höher als bei einer Teilkaskoversicherung. Sie variiert je nach Versicherungsvertrag und kann zwischen 150 und 1.000 Franken liegen.
Fazit:
Eine Vollkaskoversicherung bietet in der Regel Schutz für Glasschäden am eigenen Fahrzeug. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es Ausnahmen gibt und die Selbstbeteiligung höher sein kann als bei einer Teilkaskoversicherung. Lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen sorgfältig und klären Sie im Zweifelsfall Fragen mit Ihrem Versicherungsvertreter.