Ist Lärm ausserhalb der Ruhezeiten uneingeschränkt erlaubt?

Ist Lärm ausserhalb der Ruhezeiten uneingeschränkt erlaubt?

Meine Nachbarn hören ständig sehr laut Musik auf ihrem Balkon. Da dies nicht in den Ruhezeiten geschieht, kann ich die Polizei nicht einschalten. Gibt es

Meine Nachbarn hören ständig sehr laut Musik auf ihrem Balkon. Da dies nicht in den Ruhezeiten geschieht, kann ich die Polizei nicht einschalten. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, diesem Lärm ein Ende zu bereiten?

Ausserhalb der Ruhezeiten müssen Nachbarn bis drei Stunden Musik am Tag dulden. Sollte es sich wirklich um eine unannehmbare Lärmbelästigung handeln, können Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Hier sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Mietminderung vor. Führen Sie dazu ein Lärmprotokoll.

Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes bewertet die Firma VESTA Immobilien GmbH das Eigentum ihrer Kunden, schaltet ein Inserat und verkauft die Immobilie für den bestmöglichen Preis. Gemäss dem Kundenversprechen des Unternehmens erfindet man nicht das Rad neu, sondern vermittelt einfach besser als die Konkurrenz. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht die VESTA Immobilien GmbH ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.

Hansruedi Baumann - baumann & helbling ag

Hansruedi Baumann

Schreinerei
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Innenausbau
Sabine Stocker - IMMO-11 GmbH

Sabine Stocker

Immobilie
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