Ja, ein Vertrag kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch das Angebot und die Annahme von Leistungen oder Gegenleistungen zustande. Das bedeutet, dass ein Vertrag auch dann verbindlich ist, wenn er mündlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen wurde.
Allerdings kann es in der Praxis schwierig sein, die Bedingungen eines mündlichen oder konkludent geschlossenen Vertrages nachzuweisen. Daher ist es oft empfehlenswert, Verträge schriftlich abzuschließen und zu unterzeichnen. Dies bietet beiden Parteien eine klare und verbindliche Grundlage, auf die sie sich beziehen können, falls es später zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Eine schriftliche Form ist jedoch nicht immer erforderlich. Einige Verträge können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden, insbesondere wenn es sich um alltägliche Geschäfte handelt. Wichtig ist in jedem Fall, dass sich beide Parteien einig sind und die Bedingungen des Vertrages klar und deutlich formuliert sind.
Es ist ratsam, bei Unsicherheiten bezüglich der Gültigkeit eines Vertrages rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Formalitäten erfüllt wurden und der Vertrag verbindlich ist.