Ja und nein. Grundsätzlich besteht die Testierfreiheit, das bedeutet, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, wer sein Erbe antreten soll und wer nicht. Das heisst auch, dass man grundsätzlich seine Kinder komplett enterben kann.
Allerdings gibt es in der Schweiz das sogenannte Pflichtteilsrecht. Das bedeutet, dass Kinder, die gesetzliche Erben sind, auch dann einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen ein Kind vollständig enterbt werden kann. Wenn ein Kind schweres Fehlverhalten begangen hat, wie zum Beispiel eine Straftat gegenüber den Eltern oder eine schwere Vernachlässigung der elterlichen Pflichten, kann das Kind vom Erbe ausgeschlossen werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine vollständige Enterbung eines Kindes in der Praxis schwierig sein kann und unter Umständen gerichtlich überprüft werden kann. Es empfiehlt sich daher, sich in solchen Fällen an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um eine umfassende Beratung zu erhalten.