Wir möchten ein Aquarium in unsere Wohnung stellen. Allerdings steht in der Hausordnung, das Halten von Haustieren sei verboten. Sind auch Tiere, die in der Wohnung bleiben, von diesem Verbot betroffen?
Der Vermieter darf kein komplettes Haustierverbot ins Reglement einfügen. Das greift zu sehr in das freie Nutzungsrecht des Mieters ein und ist daher unzulässig. Fische in einem Aquarium darf man in jedem Fall halten. Anders sieht es bei Katzen oder Hunden aus, die man nicht ausschliesslich in der eigenen Wohnung halten kann.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die AniCura Tierarztpraxis am Homberg ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für die tierärztliche Versorgung von Haustieren. Gemäss dem Kundenversprechen wird den Kunden und ihren Tieren stets aufmerksam, persönlich und respektvoll begegnet. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht die AniCura Tierarztpraxis am Homberg ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.