Jeder Angeklagte hat das Recht auf eine Gerichtsverhandlung und das Recht, sich zu verteidigen. Es gibt jedoch bestimmte Verfahren, bei denen eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung möglich ist. Dazu gehört zum Beispiel das Strafbefehlsverfahren, bei dem ein Strafbefehl erlassen wird, der rechtskräftig wird, wenn der Beschuldigte ihn akzeptiert.
Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein grundlegendes Recht und in der Verfassung verankert. In der Schweiz gibt es auch die Möglichkeit eines Strafbefehls auf Antrag. Das bedeutet, dass der Staatsanwalt oder ein Privatkläger das Gericht darum bitten kann, einen Strafbefehl zu erlassen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch in der Schweiz das Recht auf Einspruch gegen den Strafbefehl besteht. Wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt, wird eine Gerichtsverhandlung angesetzt, bei der das Verfahren erneut geprüft wird.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich in solchen Fällen an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden, um eine umfassende Beratung und Unterstützung zu erhalten.