Ich arbeite 4 Tage die Woche im Büro. An meinem freien Tag möchte ich in einem Restaurant aushelfen. Muss ich meinen Chef um Erlaubnis bitten?
Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung nicht verboten. Allerdings hat man gegenüber dem Hauptarbeitgeber eine Treuepflicht. Diese ist im Gesetz folgendermassen festgeschrieben: «Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert.» Wenn dies bei der Nebentätigkeit nicht der Fall ist, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht informieren, sofern nichts im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Trotzdem ist es in jedem Fall ratsam, dem Arbeitgeber alle Tätigkeiten zu melden, um Konflikte schon im Vorfeld zu verhindern. Spätestens wenn am Nebenarbeitsplatz etwas passiert, gibt es sonst unangenehme Fragen.
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