Ich bin schon seit geraumer Zeit arbeitslos und beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) eingetragen. Nun habe ich einen neuen Job gefunden, kann dort aber erst in drei Monaten beginnen. Das RAV verlangt nun weitere Suchbemühungen von mir. Muss ich tatsächlich immer noch Bewerbungen schreiben?
Die Faustregel beim RAV ist, dass man sich bis einen Monat vor Antritt der neuen Stelle bewerben muss, um die Arbeitslosengelder weiterhin zu erhalten. Allerdings muss man sich nur noch für Stellen bewerben, die bis zum Arbeitsbeginn bei der neuen Stelle in drei Monaten befristet sind.
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