Mein Ehemann und ich lassen uns scheiden. Die Scheidung findet in der Schweiz statt. Mein Mann lebt inzwischen im Ausland. Muss er trotzdem an der Gerichtsverhandlung teilnehmen?
Grundsätzlich müssen bei einem Scheidungsverfahren immer beide Parteien anwesend sein. Jedoch kann das Gericht einen Ehegatten dispensieren, wenn dieser wie in diesem Fall im fernen Ausland wohnt. Dann ist eine Befragung über ein Gericht im Ausland oder die Abgabe einer schriftlichen Erklärung möglich.
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