In der Schweiz kann der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und es keine Alternative gibt, um dieses Interesse zu erfüllen.
Das Interesse kann beispielsweise darin bestehen, dass der Vermieter selbst oder ein naher Angehöriger in die Wohnung einziehen möchte. Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Kantonen eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur innerhalb einer bestimmten Frist zulässig ist. Der Vermieter muss eine schriftliche Kündigung mit den Gründen angeben und eine angemessene Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel zwischen drei und sechs Monaten liegt. Der Mieter hat das Recht, die Kündigung wegen Eigenbedarf anzufechten, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung nicht rechtmässig ist. Er hat dazu eine Frist von 30 Tagen ab Erhalt der Kündigung.
Es gibt jedoch auch spezielle Schutzvorschriften für Mieter in der Schweiz, die die Kündigung wegen Eigenbedarf verhindern können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So kann ein Mieter beispielsweise Widerspruch einlegen, wenn ihm kein gleichwertiger Ersatz angeboten wird oder wenn die Kündigung für ihn eine besondere Härte bedeutet.
Insgesamt ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf in der Schweiz nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarf gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Interessen zu schützen.