Ein Vertrag ist dann verbindlich, wenn sich die beteiligten Parteien auf eine bestimmte Leistung oder Gegenleistung geeinigt haben und die erforderlichen Formalitäten erfüllt wurden. Hierzu zählen in der Regel die Zustimmung beider Parteien, die Schriftform sowie gegebenenfalls eine notarielle Beglaubigung.
Eine Verbindlichkeit tritt jedoch erst ein, wenn alle Bedingungen des Vertrages erfüllt sind.
Das bedeutet, dass der Leistungserbringer die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht und der Leistungsempfänger die vereinbarte Gegenleistung gezahlt hat.
Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, den Vertrag rückgängig zu machen oder Änderungen daran vorzunehmen.
Wichtig ist, dass ein Vertrag immer freiwillig und ohne Zwang oder Täuschung abgeschlossen werden muss.
Wenn eine der Parteien zu einem Vertrag gezwungen oder getäuscht wurde, kann sie den Vertrag für nichtig erklären.
Es ist ratsam, vor Abschluss eines Vertrages die Bedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine rechtliche.
Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen
Formalitäten erfüllt wurden und der Vertrag für beide Parteien verbindlich ist.