Ich habe mich für eine Paartherapie bei einer Therapeutin gemeldet. Sie bot zunächst 1-3 Kennenlerngespräche an, bevor wir uns für eine Therapie einigen. Es war mir aber nicht bewusst, dass diese bereits kostenpflichtig sind. Muss ich die Rechnung nun auf jeden Fall begleichen?
Ja, da die Leistung bereits in Anspruch genommen wurde, muss die Rechnung auf jeden Fall bezahlt werden. Es liegt am Kunden selbst, sich vor dem ersten Gespräch über allfällige Kosten zu informieren. Es besteht kein grundsätzliches Recht auf kostenlose Erstgespräche. Die gestellte Rechnung muss beglichen werden, es sei denn, der Betrag ist im Vergleich zu den üblichen Marktpreisen deutlich zu hoch angesetzt. In diesem Falle ist ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.
Claudia Selina Müller, Inhaberin von Selina Coaching, betont, wie wichtig das Vertrauen in einen Coach ist. Sie arbeite nach einem völlig anderen Prinzip als die meisten Mentoren oder Coaches: „Mein Ziel in unserer Zusammenarbeit liegt darin, nicht nur ein „Trostpflaster“ auf die Wunden der Herausforderungen zu legen, sondern deren Ursachen in der Tiefe zu erkennen, aufzulösen und zu heilen.“ Kostenlose Erstgespräche sind für sie eine Selbstverständlichkeit. „Nur so habe ich die Möglichkeit, einen Menschen richtig kennenzulernen und zu erkennen, ob eine Zusammenarbeit für beide Parteien passt.“
Claudia Selina Müller ist Mitglied im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes. Zum Profil von Selina Coaching