Ich betreibe eine eigene Internetseite, wo ich als Hobbyfotograf meine Bilder hochlade. Gerne möchte ich die Fotos schützen lassen. Ist das möglich, indem ich sie mit einem Copyright-Zeichen versehe?
Wenn es sich bei einem Werk um eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter handelt und nicht bloss um einen Schnappschuss, entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch. Dieser muss weder beantragt werden noch muss das Werk in ein Register eingetragen werden. Das Copyright-Zeichen hat in der Schweiz keine rechtliche Bedeutung. Es kann jedoch gegenüber Dritten abschreckend wirken und diese von Urheberrechtsverletzungen abhalten.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Firma Datenschutzhilfe GmbH ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für sämtliches Wissen rund um Datenschutz für KMUs. Gemäss dem Kundenversprechen macht die Firma den Datenschutz „KMU-verträglich“. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht Datenschutzhilfe GmbH ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.