Wer haftet bei Schimmelproblemen in der eigenen Wohnung?

Wer haftet bei Schimmelproblemen in der eigenen Wohnung?

Schimmelprobleme in Mietwohnungen sind ein bedeutendes Anliegen. Bei Schimmelbefall ist es wichtig, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren, um eine klare Dokumentation zu haben.
Schimmelprobleme in Mietwohnungen sind auch in der Schweiz ein bedeutendes Anliegen. Mieter haben gemäss schweizerischem Mietrecht das Recht auf eine gesunde und mängelfreie Wohnung. Bei Schimmelbefall ist es wichtig, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren, um eine klare Dokumentation zu haben.

Vermieter sind ihrerseits dazu verpflichtet, die Ursachen für den Schimmel zu ermitteln und zu beseitigen. Dies erfordert oft eine gründliche Analyse, um Feuchtigkeitsquellen wie undichte Rohre oder mangelnde Isolierung zu finden und zu beheben. Die Beseitigung des Schimmelbefalls ist die Verantwortung des Vermieters.

Sollte der Vermieter nicht angemessen reagieren, kann der Mieter eine Mietzinsreduktion beantragen. Die Höhe der Mietzinsreduktion hängt von der Schwere des Befalls ab. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen und den Schriftverkehr mit dem Vermieter aufzubewahren.

Vorbeugende Massnahmen sind essenziell, um Schimmel zu vermeiden. Regelmässiges Lüften, insbesondere in Räumen mit hoher Feuchtigkeit, wie Küche und Bad, hilft dabei, die Luftfeuchtigkeit zu regulieren. Auch das Heizen trägt dazu bei, Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden. Sollte der Mieter jedoch durch sein eigenes Verhalten den Schimmel verursacht haben, kann er für die Beseitigung verantwortlich gemacht werden.

Die Kooperation zwischen Mieter und Vermieter ist zur Lösung von Schimmelproblemen von grosser Bedeutung, um eine gesunde Wohnumgebung zu gewährleisten und den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

Daniel Frischknecht - Gmünder Frischknecht & Partner

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