Wie kann ich meinen Nachlass wunschgemäss aufteilen?

Wie kann ich meinen Nachlass wunschgemäss aufteilen?

Die gerechte Aufteilung des Nachlasses ist ein relevantes Thema. Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäss Ihren Wünschen verteilt wird, ist die Verfassung eines rechtsgültigen Testaments von zentraler Bedeutung.
Die gerechte Aufteilung des Nachlasses ist ein wichtiges Thema. Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäss Ihren Wünschen verteilt wird, ist die Verfassung eines rechtsgültigen Testaments von zentraler Bedeutung.

Ein Testament kann in der Schweiz handschriftlich verfasst werden. Es ist wichtig, das Datum der Niederschrift anzugeben und das Dokument eigenhändig zu unterschreiben. Inhaltlich sollte das Testament klar und deutlich formuliert sein, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein handschriftliches Testament leichter angefochten werden kann. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, ein öffentliches Testament bei einem Notar zu errichten. Dies bietet eine höhere Sicherheit, da der Notar Ihre Identität und geistige Verfassung überprüft. Das Testament wird im Zentralen Testamentenregister erfasst, was die Auffindbarkeit im Todesfall erleichtert.

Achten Sie darauf, im Testament genau anzugeben, wer welche Teile Ihres Vermögens erhalten soll. Berücksichtigen Sie jedoch, dass nahe Verwandte, wie Ehepartner und Kinder, gesetzliche Ansprüche auf einen Mindestanteil des Erbes haben. Diesen Pflichtteil können Sie ihnen nicht durch das Testament entziehen. Um sicherzugehen, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird, ist es empfehlenswert, das Testament regelmässig zu überprüfen und bei Änderungen anzupassen. Lebensveränderungen wie Geburten, Todesfälle oder Vermögensverschiebungen können eine Aktualisierung der testamentarischen Regelung erforderlich machen.

In komplexen Fällen oder wenn internationale Beziehungen eine Rolle spielen, empfiehlt es sich, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihre letztwilligen Verfügungen korrekt und rechtskonform umgesetzt werden.

Oliver Streiff - Streiff-Rechtsanwalt

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